Kfz Gutachter Usingen:
Maximale Entschädigung durch 100 % unabhängige Begutachtung
- Unverbindliche Erstberatung
- Vor-Ort-Service (auch am Wochenende)
- Schnelle Abwicklung
- Termine ohne Wartezeit
Unfall ohne Schuld?
Sie wollen schnell wieder mobil sein?
Volltreffer: Kfz Gutachter in Usingen gefunden, Martin Kügler hier. Schön, Sie kennenzulernen (auch wenn ein Unfall als Anlass ärgerlich ist). Machen wir das Beste draus. Das bedeutet: Kein Stress & Aufwand für Sie, 100 % Einsatz von mir als Gutachter. Klingt gut? Dann ist Ihr Schadensfall bei mir als Kfz Gutachter in besten Händen. Sie müssen nur noch anrufen!
Kundenstimmen
Top-Kundenbewertungen
Was? So viel?
Beispielschäden aus meinem Alltag

- Fahrzeug: Audi A5
- Schadenhöhe: 29.071,41 €
- Wertminderung: 600 €

- Fahrzeug: BMW iX
- Schadenhöhe: 56.154,12 €
- Wertminderung: 5.850 €

- Fahrzeug: Opel Corsa
- Schadenhöhe: 4.459,66 €
- Wertminderung: 150 €
Ablauf der Schadenabwicklung:
In 4 Schritten erledigt
Häufige Fragen
von Unfallgeschädigten
Wie viel kostet ein Kfz Gutachten?
0 Euro: Sie sind Geschädigter und haben den Unfall (Haftpflichtschaden) nicht verursacht? Dann muss der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers die Gutachtenkosten komplett übernehmen (Ausnahme: Bagatellschäden). Ich prüfe alle Voraussetzungen und rechne mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Haftpflichtversicherung ab.
Soll ich ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erstellen lassen?
Die Schadenhöhe ist für Ihre Rechte & Optionen alles entscheidend. Sobald die Bagatellschadengrenze von ca. 1.000 Euro Reparaturkosten überschritten ist, ist ein Schadengutachten eindeutig ist beste Regulierungsgrundlage. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt weder unfallbedingte Wertminderung noch Nutzungsausfall. Wir reden hier von hunderten Euro.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ja, grundsätzlich können Sie sich den Unfallschaden auch auszahlen lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung. Dabei wird die Schadenssumme, die im Gutachten ermittelt wurde, von der Versicherung des Unfallverursachers ausgezahlt – unabhängig davon, ob Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen.
Beachten Sie jedoch:
- Bei einer fiktiven Abrechnung werden in der Regel nur die Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) erstattet.
- Die Auszahlung basiert auf dem Kostenvoranschlag oder Gutachten, daher ist ein professionelles Gutachten besonders wichtig.
- Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ausgezahlt.
Welcher Ersatzwagen steht mir als Geschädigter zu?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung. Dabei gilt: Der Mietwagen muss der Fahrzeugklasse Ihres eigenen Autos entsprechen – also weder deutlich hochwertiger noch deutlich einfacher ausgestattet.
Wichtige Hinweise:
- Die Kosten für den Mietwagen übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.
- Wenn Sie kein Fahrzeug mieten, kann Ihnen stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen – eine finanzielle Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Auto vorübergehend nicht nutzen können.
- Achten Sie darauf, keine überhöhten Mietwagenpreise zu akzeptieren – am besten mit vorheriger Rücksprache mit dem Gutachter oder einem Anwalt.
Meine Leistungen:
Kfz Sachverständigenbüro Kügler
Sie wünschen Fachberatung oder direkt einen Termin zu einer der Leistungen meines Kfz-Sachverständigenbüros in Usingen? Einfach Kontakt aufnehmen
- Unfallgutachten
- Wertgutachten
- Oldtimergutachten
- Sachverständigenverfahren














Was steht mir als Geschädigter zu?
Was die Versicherer gerne verschweigen...
- Freie Wahl eines Kfz-Gutachters (kein Weisungsrecht).
- Keine Anwaltskosten (z. B. für Schmerzensgeldansprüche).
- Folgenlose Ablehnung des gegnerischen Schadensmanagement.
- Reparatur des Unfallschadens oder Auszahlung (fiktive Abrechnung).
- Schadenersatz für merkantile Wertminderung.
- Schmerzensgeld bei unfallbedingter Verletzung.
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen je nach Reparaturdauer.
- Erstattung einer Unkostenpauschale (ca. 30 Euro).
- Reparatur in Markenwerkstatt, wenn PKW < 3 Jahre ist (BGH-Urteil).
- Kostenlose Fahrzeugvermessung bei technischer Notwendigkeit.
Für Ihr Auto die beste Lösung
Kfz-Technik ist meine Welt, ohne den Faktor Mensch und eine vertrauensvolle Kommunikation aus dem Auge zu verlieren
erstellte Gutachten und Schadensfälle
Einsatzgebiet rund um Usingen
Erfahrung in der Kfz-Schadenregulierung
die Woche für Sie im Notfall erreichbar
Damit der Unfall nicht zum Totalschaden wird
Nutzen Sie unabhängige Experten-Hilfe