Fiktive Abrechnung
Ihr Schaden. Ihr Geld. Ihre Entscheidung
- Arbeit nach den Vorgaben der VDI 5900 Blatt 2
- Unverbindliche Erstberatung
- Vor-Ort-Service (auch am Wochenende)
- Schnelle Abwicklung
- Termine ohne Wartezeit
Fiktive Abrechung einfach erkärt...
Schnelle Hilfe nach dem Unfall – Sachverständigenbüro Martin Kügler
Die fiktive Abrechnung ist weder ein Trick noch ein Schlupfloch – sie ist ein gesetzlich verankerter Anspruch des Geschädigten. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, sich den reinen Reparaturkostenbetrag auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich instand setzen zu müssen. Was auf den ersten Blick unkompliziert klingt, setzt in der Praxis jedoch eine fachlich korrekte, unabhängige und nachvollziehbare Schadenbewertung voraus.
Denn gerade bei der fiktiven Abrechnung prüfen Versicherungen besonders genau. Schon kleine Ungenauigkeiten oder unvollständige Ansätze im Gutachten können dazu führen, dass Positionen gekürzt oder vollständig abgelehnt werden. An dieser Stelle zeigt sich der entscheidende Unterschied zwischen einer bloßen Einschätzung und einem Gutachten nach anerkannten fachlichen Standards.
Aus diesem Grund erfolgt die Begutachtung im Kfz-Sachverständigenbüro Kügler konsequent nach den Vorgaben der VDI 5900 Blatt 2. Diese Richtlinie definiert klare Anforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen, die Nachvollziehbarkeit der Schadenbewertung sowie an die Objektivität der Gutachtenerstellung. Sie bildet damit die fachliche Grundlage für eine belastbare und versicherungssichere Dokumentation – insbesondere bei der fiktiven Abrechnung.
Ein nach VDI 5900 erstelltes Gutachten sorgt dafür, dass:
der Schaden technisch korrekt erfasst wird
Reparaturwege sachlich begründet sind
Stundenverrechnungssätze realistisch angesetzt werden
Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt berücksichtigt werden
das Gutachten auch bei Rückfragen oder Prüfungen Bestand hat
Gerade hier trennt sich Erfahrung von Vermutung. Denn nur wer regelmäßig Schadengutachten erstellt und die Anforderungen der Versicherer ebenso kennt wie die rechtlichen Rahmenbedingungen, kann eine Bewertung liefern, die sowohl fachlich als auch rechtlich standhält.
Im Rahmen unserer Leistungen übernehmen wir die vollständige Schadenaufnahme, die Bewertung nach geltenden Richtlinien sowie die Erstellung eines transparenten Gutachtens – unabhängig davon, ob es sich um einen Haftpflichtschaden, eine fiktive Abrechnung oder eine Fahrzeugbewertung handelt.
Unsere Einsatzgebiete umfassen dabei nicht nur die Begutachtung nach Unfällen, sondern auch:
Fahrzeugbewertungen
Oldtimerbewertungen
Beweissicherungen
Unterstützung bei Versicherungsstreitigkeiten
sachverständige Begleitung bei der Schadenregulierung
Ziel ist stets eine sachliche, nachvollziehbare und rechtssichere Grundlage, auf die Sie sich verlassen können – unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich für die Auszahlung entscheiden.
Warum Kfz Gutachter Kügler?
Kfz Sachverständigenbüro Kügler
Ein Unfall ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Einschnitt.
Martin Kügler arbeitet nicht für Tabellen, sondern für Menschen. Als unabhängiger Kfz-Gutachter steht er ausschließlich auf Ihrer Seite. Keine Bindung an Versicherungen, keine Interessenkonflikte, keine stillen Kompromisse.
Das Gutachten ist kein formales Dokument, sondern ein strategisches Werkzeug, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht – nicht weniger.
Kurz & knapp - Fiktive Abrechnung erklärt
- Sie lassen den Schaden begutachten
- Sie reparieren nicht oder später
- Die Versicherung zahlt die kalkulierten Reparaturkosten netto aus
- Mehrwertsteuer entfällt, solange keine Reparaturrechnung vorliegt
- Sie behalten volle Entscheidungsfreiheit
Kurz gesagt: Sie bestimmen den Weg, nicht die Versicherung.
Kundenstimmen
Top-Kundenbewertungen
Beispielrechnung: Fiktive Abrechnung
Ein Beispiel, nüchtern betrachtet:
- Reparaturkosten laut Gutachten: 4.760 € netto
- Mehrwertsteuer (19 %): 904,40 €
- Gesamtkosten brutto: 5.664,40 €
Entscheiden Sie sich für die fiktive Abrechnung, zahlt die gegnerische Versicherung 4.760 € aus.
Reparieren Sie später oder günstiger, bleibt die Differenz bei Ihnen. Reparieren Sie gar nicht, bleibt es ebenfalls Ihr Geld.
Freiheit hat eine Zahl. Und diese Zahl steht im Gutachten.
So funktioniert die fiktive Abrechnung
Ihr Leitfaden als Geschädigter
Der Ablauf ist klar, auch wenn Versicherungen ihn gern vernebeln:
- Unfall – Sie sind nicht schuld
- Beauftragung eines unabhängigen Gutachters
- Erstellung eines vollständigen Schadengutachtens
- Einreichung bei der gegnerischen Versicherung
- Auszahlung der Netto-Reparaturkosten
Wichtig: Ohne qualifiziertes Gutachten wird die fiktive Abrechnung zur Einladung für Kürzungen. Genau deshalb ist fachliche Präzision entscheidend.
Alle Details zu Ablauf und Umfang finden Sie unter Leistungen.
Sonderfall Totalschaden
Wenn Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Auch hier ist eine fiktive Abrechnung möglich, jedoch mit klaren Regeln:
- Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert
- Nutzung der sogenannten 130-%-Regel nur bei tatsächlicher Reparatur
- Ohne Reparatur keine Überschreitung
Der Totalschaden ist kein Drama, aber ein Rechenexempel. Und Rechenfehler zahlt am Ende immer der Geschädigte – außer jemand rechnet sauber.
FAQ – häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Wichtiges Wissen für Geschädigte
Muss ich mein Auto reparieren lassen?
Nein. Sie sind zu nichts verpflichtet. Das Fahrzeug gehört Ihnen, ebenso die Entscheidung.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer ausgezahlt?
Nur bei tatsächlicher Reparatur und Vorlage einer Rechnung. Bei fiktiver Abrechnung bleibt sie außen vor.
Darf die Versicherung kürzen?
Sie versucht es fast immer. Rechtmäßig ist das selten. Ein solides Gutachten ist Ihr Schutzschild.
Kann ich später noch reparieren lassen?
Ja. Sie können jederzeit reparieren und die Mehrwertsteuer nachfordern.
Gilt das auch bei älteren Fahrzeugen?
Ja. Alter mindert nicht Ihr Recht, sondern höchstens den Marktwert – korrekt berechnet.
Ihre Schadensregulierung – In drei einfachen Schritten
Voraussetzungen für die fiktive Abrechnung
Damit die fiktive Abrechnung rechtssicher funktioniert, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Sie sind unverschuldet in den Unfall geraten
- Ein unabhängiges Gutachten liegt vor
- Die Reparaturkosten sind nachvollziehbar kalkuliert
- Kein Bagatellschaden (meist über ca. 750 €)
Fehlt einer dieser Punkte, beginnt die Versicherung zu interpretieren. Und Interpretation ist ihr Lieblingssport.
Auszahlung oder Reparatur – Ihre Entscheidung
Ihr Leitfaden als Geschädigter
Die fiktive Abrechnung zwingt Sie zu nichts. Sie öffnet Optionen.
Vielleicht reparieren Sie später. Vielleicht verkaufen Sie das Fahrzeug. Vielleicht fahren Sie weiter.
Wichtig ist nur: Die Entscheidung liegt bei Ihnen, nicht bei der Schadenabteilung eines Konzerns.
Kürzungsversuche der Versicherungen
Werkstattverweise, Stundenlohndebatten, Ersatzteilabzüge, Prüfberichte von Drittanbietern – die Liste ist lang.
Versicherungen sparen nicht, sie verlagern. Und zwar zu Ihnen.
Ein unabhängiger Gutachter erkennt diese Muster, bevor sie greifen.
Er formuliert das Gutachten so, dass Kürzungen angreifbar werden. Nicht emotional, sondern juristisch.
Fazit
Die fiktive Abrechnung ist kein Kompromiss, sondern ein Werkzeug.
Richtig eingesetzt, schützt sie Ihre Freiheit, Ihr Geld und Ihre Nerven.
Falsch begleitet, wird sie zum Spielball der Versicherung.
Wenn Sie Klarheit wollen statt Hoffnung, Struktur statt Floskeln, dann ist ein unabhängiges Gutachten der erste Schritt.
Alles Weitere beginnt mit einem Gespräch – sachlich, ruhig, auf Augenhöhe.
Nutzen Sie dafür den direkten Kontakt.
Unfallgeschädigter?
Was die Versicherer gerne verschweigen...
Jede Verzögerung spielt der gegnerischen Versicherung in die Hände. Sichern Sie sich noch heute die neutrale und faire Bewertung Ihres Schadens durch Ihren unabhängigen Kfz Gutachter Bad Camberg.
Rufen Sie mich jetzt unverbindlich an und erhalten Sie Ihre kostenlose Erstberatung: