Kostenvoranschlag oder Gutachten
Was ist nach einem Unfall wirklich sinnvoll?
- Arbeit nach den Vorgaben der VDI 5900 Blatt
- Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-ZERT)
- Unabhängige Begutachtung ohne Versicherungsbindung
- Fachlich fundierte Schadenanalyse
- Nachvollziehbare Kalkulation nach anerkannten Methoden
- Rechtssichere Dokumentation
- Verständliche Kommunikation auf Augenhöhe
Was ist ein Kostenvoranschlag, was ein Gutachten?
Ihr Ansprechpartner im Schadenfall
Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Schätzung der Reparaturkosten, meist erstellt von einer Werkstatt.
Ein Kfz-Gutachten hingegen ist eine umfassende, rechtssichere Schadenbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Der Unterschied liegt nicht im Papier – sondern im Wert.
Während ein Kostenvoranschlag nur Reparaturkosten auflistet, berücksichtigt ein Gutachten unter anderem:
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Reparaturdauer
- Vorschäden
- Beweissicherung für rechtliche Ansprüche
Kurz gesagt: Ein Gutachten schützt Sie. Ein Kostenvoranschlag nicht.
Der USP des Kfz-Gutachters – warum Unabhängigkeit entscheidend ist
Kurz zusammengefasst regelt sie:
Ein freier Kfz-Sachverständiger arbeitet nicht für die Versicherung, sondern ausschließlich für Sie.
Das ist kein Detail – das ist der Kern.
Bei Kfz Gutachter Martin Kügler stehen Transparenz, Fachwissen und Neutralität im Mittelpunkt. Als unabhängiger Sachverständiger bewertet er Schäden objektiv, nachvollziehbar und auf Basis aktueller Rechtsprechung.
✔ Keine Kürzungen durch Versicherungsinteressen
✔ Keine versteckten Abzüge
✔ Keine Gefälligkeitsbewertungen
✔ Klare, belastbare Gutachten
Mehr dazu finden Sie unter Über mich und den Leistungen
Kurz & knapp – Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Die wichtigste Frage nach einem Unfall lautet nicht wer schuld ist, sondern wie der Schaden korrekt bewertet wird. Genau hier entscheidet sich, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht – oder ob ein Gutachten zwingend notwendig ist.
Ein Kostenvoranschlag zeigt lediglich, was eine Reparatur ungefähr kosten könnte. Er enthält jedoch keine rechtliche Bewertung, keine Aussage zur Wertminderung und keine Absicherung gegenüber der Versicherung.
Ein Kfz-Gutachten hingegen dokumentiert den Schaden vollständig und beweissicher. Es bildet die Grundlage für:
- die korrekte Schadenhöhe
- mögliche Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Wiederbeschaffungswert
- fiktive Abrechnung
- rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Kurz gesagt:
👉 Der Kostenvoranschlag zeigt eine Zahl. Das Gutachten sichert Ihre Rechte.
Gerade bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten fast immer die bessere Wahl – und in den meisten Fällen für Sie sogar kostenlos, da die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt.
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Top-Kundenbewertungen
Unfall – und nun?
Nach einem Unfall sind viele Betroffene verunsichert. Versicherungen melden sich schnell, Werkstätten ebenfalls. Doch Vorsicht:
Sie müssen nichts unterschreiben und keinen Kostenvoranschlag akzeptieren.
Ihre Rechte:
- Freie Wahl des Gutachters
- Freie Wahl der Werkstatt
- Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten
- Anspruch auf vollständige Regulierung
Gerade bei einem unverschuldeten Unfall gilt: Nicht die gegnerische Versicherung entscheidet, sondern Sie.
Ablauf nach einem Unfall
Ihr Leitfaden als Geschädigter
- Unfall absichern & dokumentieren
- Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Gutachter
- Besichtigung am Wunschort
- Erstellung des Gutachtens
- Einreichung bei der Versicherung
- Abrechnung oder Reparaturentscheidung
Ein seriöser Gutachter begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende – nicht nur bis zum nächsten Formular.
ACHTUNG! Schadenminderungspflicht
Ja, es gibt sie – die Schadenminderungspflicht.
Aber sie bedeutet nicht, dass Sie auf Ansprüche verzichten müssen.
Sie bedeutet lediglich:
- Kein unnötiges Hinauszögern
- Keine künstliche Schadenerhöhung
Ein professionelles Gutachten erfüllt diese Pflicht automatisch. Ein unvollständiger Kostenvoranschlag dagegen kann Ihnen später zum Nachteil ausgelegt werden.
Häufige Fragen zum Thema Kostenvoranschlag oder Gutachten
Nützliches Wissen für Geschädigte
Wann reicht ein Kostenvoranschlag wirklich aus?
Ein Kostenvoranschlag reicht ausschließlich bei sehr kleinen, offensichtlichen Schäden aus – meist unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Dabei darf weder eine strukturelle Beschädigung noch eine Wertminderung vorliegen. Problematisch wird es, wenn verdeckte Schäden vorhanden sind, die erst bei der Reparatur sichtbar werden. In solchen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, da wichtige Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert unberücksichtigt bleiben. Wer hier vorschnell handelt, verzichtet oft unwissentlich auf berechtigte Ansprüche.
Warum rät die Versicherung oft nur zu einem Kostenvoranschlag?
Versicherungen handeln wirtschaftlich – nicht in Ihrem Interesse. Ein Kostenvoranschlag ist für die Versicherung günstiger, weil er keine rechtliche Tiefe besitzt und weniger Angriffspunkte bietet. Wertminderung, Nutzungsausfall oder merkantile Schäden tauchen dort meist nicht auf. Ein Gutachten hingegen schafft Klarheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Genau deshalb wird es von Versicherungen häufig nicht aktiv empfohlen – obwohl es Ihnen gesetzlich zusteht.
Darf ich meinen Gutachter frei wählen?
Ja, eindeutig. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Weder die gegnerische Versicherung noch eine Werkstatt darf Ihnen vorschreiben, wen Sie beauftragen sollen. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und mehrfach gerichtlich bestätigt worden. Wichtig ist nur, dass es sich um einen unabhängigen Kfz Sachverständigen handelt – nicht um einen Versicherungs- oder Werkstattgutachter.
Was passiert, wenn ich nur einen Kostenvoranschlag einreiche?
Dann verzichten Sie in vielen Fällen auf Geld. Denn ein Kostenvoranschlag berücksichtigt weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert. Auch spätere Nachforderungen sind deutlich schwieriger durchzusetzen. Sollte sich später herausstellen, dass der Schaden größer ist als gedacht, kann es zu Kürzungen oder sogar zur Ablehnung einzelner Positionen kommen. Ein Gutachten schützt Sie genau vor diesem Risiko.
Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Das gilt auch dann, wenn Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden oder fiktiv abrechnen möchten. Wichtig ist nur, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt und das Gutachten fachlich korrekt erstellt wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine abgespeckte Variante eines Vollgutachtens. Es enthält weniger Details, eignet sich aber für kleinere Schäden ohne strukturelle Beeinträchtigung. Ein vollständiges Gutachten hingegen dokumentiert den Schaden umfassend, inklusive Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer und Nutzungsausfall. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – eine fachliche Einschätzung vorab ist daher immer ratsam.
Ist ein Gutachten auch bei fiktiver Abrechnung sinnvoll?
Gerade dann. Bei der fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis wird der Schaden nicht repariert, sondern ausgezahlt. Ohne Gutachten fehlen jedoch entscheidende Berechnungsgrundlagen. Versicherungen kürzen hier besonders häufig. Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass Sie den Betrag erhalten, der Ihnen rechtlich zusteht – nicht nur das, was die Versicherung zahlen möchte.
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag kostet je nach Werkstatt zwischen 50 und 150 Euro – oft ohne rechtliche Verwertbarkeit.
Wichtig:
Diese Kosten werden nicht immer von der Versicherung übernommen.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe und sind gesetzlich geregelt.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten.
Für Sie bedeutet das:
✔ Keine Vorkasse
✔ Kein Risiko
✔ Volle Absicherung
Welche Vorteile hat die VDI 5900 Blatt 2 für Unfallgeschädigte?
|
Situation |
Kosten |
|
Unverschuldeter Unfall |
Versicherung des Unfallgegners |
|
Teilschuld |
anteilig |
|
Selbstverschulden |
eigene Versicherung |
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Bagatellschaden |
meist selbst |
Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rücksprache über den Kontakt.
Kostenvoranschlag vs. Gutachten – der direkte Vergleich
Ihr Leitfaden als Geschädigter
|
Punkt |
Kostenvoranschlag |
Gutachten |
|
Rechtssicherheit |
❌ |
✅ |
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Wertminderung |
❌ |
✅ |
|
Nutzungsausfall |
❌ |
✅ |
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Beweissicherung |
❌ |
✅ |
|
Anerkannt vor Gericht |
❌ |
✅ |
|
Kostenübernahme |
selten |
ja |
Der Unterschied ist klar – und oft entscheidend.
Fazit – Klarheit schlägt Schätzung
Ein Kostenvoranschlag ist schnell.
Ein Gutachten ist richtig.
Wer nach einem Unfall auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für Transparenz, Fachwissen und rechtliche Sicherheit. Denn was heute harmlos aussieht, kann morgen teuer werden.
Ein unabhängiges Gutachten schützt nicht nur Ihr Fahrzeug – sondern Ihre Ansprüche.
Unfallgeschädigter?
Was die Versicherer gerne verschweigen...
Jede Verzögerung kann sich nachteilig auf die Schadenregulierung auswirken. Sichern Sie sich daher frühzeitig eine neutrale Begutachtung nach den Vorgaben der VDI 5900 durch Ihren unabhängigen Kfz-Gutachter in der Region.
Ein unabhängiges Gutachten bildet die Grundlage für eine korrekte Schadenbewertung, ganz gleich ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich für eine fiktive Abrechnung entscheiden. Gerade bei der fiktiven Abrechnung kommt es auf eine präzise, nachvollziehbare und technisch saubere Kalkulation an, da Versicherungen hier besonders genau prüfen und häufig Kürzungen vornehmen.